Sportlicher Sound für die Ohren

Die Klappenauspuffanlage, bei Porschefahrern ein immer wiederkehrendes Thema. Doch zuerst sollen hier einmal die gesetzlichen Vorschriften ein wenig erörtert werden. Beim Kauf einer klappengesteuerten Auspuffanlage ist immer darauf zu achten, daß die Klappenauspuffanlage die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. D.h. es muss eine ABE oder ein TÜV-Gutachten vorliegen um die TÜV Abnahme bzw. die Eintragung beim TÜV zu bestehen. Die in der Anfangszeit für ältere Modelle angebotenen mechanisch verstellbaren Klappenanlagen, erfüllten diese Bedingungen jedoch nicht! Durch die Verwendung einer solchen Anlage verliert man im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz und bei der nächsten TÜV Vorführung erhebliche Probleme. Wird bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei der Verbau einer solchen Anlage festgestelt, sind Bußgeld und Punkte fällig! Also Finger weg! Diese Probleme stellen sich natürlich bei einer werksmäßig verbauten Komponente, welche bei den neueren Porsche Modellen verbaut sind nicht.